Bei Nutzung der Hallen sind folgende Regeln einzuhalten:
- Sämtliche Räumlichkeiten sind ordentlich zu verlassen. Die Stühle und Tische sind vor dem Wegräumen zu säubern.
- Beschädigungen und Defekte sind der Vermieterin zu melden.
- Wände, Türen, etc. dürfen nicht beklebt werden. Ebenso ist die Benutzung von Reißzwecken, Nägeln o. ä. untersagt.
- Elektrische Geräte und Lichtquellen sind nach dem Verlassen der Räumlichkeiten abzuschalten, die Heizung - je nach Witterung - zu drosseln oder abzustellen.
- Fenster und Türen sind beim Verlassen der Räumlichkeiten zu schließen.
- Entstandener Abfall, auch Papierhandtücher aus den Toiletten- und Duschräumen, ist mitzunehmen und selbst zu entsorgen. Insbesondere ist die Entsorgung von Glasflaschen in den vorhandenen Mülleimer aufgrund der Verletzungsgefahr verboten.
- Sämtliche Räumlichkeiten sind besenrein zu hinterlassen. Verschüttete Getränke sind aufzuwischen und grobe Verschmutzungen zu entfernen.
- Das Aufstellen zusätzlicher Kühl- oder Gefrierschränke ist nicht gestattet.
- Eine Zapfanlage darf im Hallenraum grundsätzlich nicht installiert werden.
- Der Mieter/die Mieterin hat für Ruhe und Ordnung, d. h. für die ordnungsgemäße Durchführung der Feier/Veranstaltung zu sorgen.
- Für entstehende Schäden haftet der Mieter/die Mieterin in vollem Umfang.
- Nach 22:00 Uhr sind alle Türen und Fenster geschlossen zu halten.
- Die Musiklautstärke (insbesondere die Basstöne) ist so einzustellen, dass Nachbarn nicht belästigt werden.
- Das Aufstellen von Festzeltgarnituren ist verboten (da der Hallenboden dadurch beschädigt wird).
- Die Benutzung von Konfetti sowie Tischfeuerwerk ist verboten.